Procura- Vollmachten

Procura- Vollmachten für den italienisch dienlichen Rechtsverkehr:

Italienischen Botschaften in Deutschland, bieten seit 2012 keinen Notariatsservice mehr an.

Das sollte Ihnen aber keine Sorge bereiten.

Möchten oder können Sie, für die entsprechende Abwicklung nicht nach Italien Reisen oder es ein finanziell großer Aufwand ist, oder passt es zeitlich nicht, erstellen wir für Sie die entsprechenden dienlichen Vollmachten/Procura, nach italienisch gültigem Formrecht.

Wenn Sie in Italien:

  • eine Immobilie (Wohnung / Grundstückt verkaufen, kaufen oder verschenken möchten,
  • bei dem Verkauf Ihrer Miteigentumsanteile mit weiteren Familienangehörigen mitwirken müssen,
  • ein Konto oder ein Gemeinschaftskonto aufgelöst oder Verfügungsbefugnisse erteilt werden müssen,
  • eine Erbschaft ausschlagen oder annehmen möchten,
  • eine Nachlassabwicklung in italienischer Rechtsform – Dichiarazione di Successione – folge geben müssen,

begleiten wir Sie, bei der gesamten Abwicklung und erstellen für Sie die dienlichen Vollmachten.

Dank, unseres Netzwerkes, werden unsere Serviceleistungen deutschlandweit erbracht. Die Kooperation mit Notaren, auch mit italienischen Sprachkenntnissen, ermöglicht es uns die dienlichen Procura in Hagen, Essen Borbeck, Frankfurt, Esslingen am Neckar, München, Berlin und anderen Städten zu beurkunden.