Über uns

Avvocato Dott. Filippo Cariglino

In Kooperation mit  dem Notar und Rechtsanwalt Dr. Andreas Lohmeyer, Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht, der Fachanwältin für Familienrecht Dr. Ulrike Rüssel, und der italienischen Fachanwältin für Familienrecht Avv. Rossella Sero, beraten wir Sie – zweisprachig – in allen deutsch-italienischen Rechtsfragen, speziell im Erbrecht, Immobilienrecht, Familienrecht, Verkehrs – und Wirtschaftsrecht.

Wir haben uns zu dieser engen Zusammenarbeit  deutsch-italienischer Anwälte mit Notariat, zusammengefunden, um Sie in allen denkbaren italienisch-deutschen Rechtsfragen insbesondere im Bereich des Erbrechts, des Familienrechts (Scheidungen) und des Wirtschaftsrechts kompetent und in der jeweiligen Heimatsprache beraten und vertreten zu können und die für den Rechtsverkehr beider Länder erforderlichen Dokumente einschließlich notarieller Urkunden zu erstellen oder zu prüfen.

Wir führen die beiden Rechtsordnungen vor dem Hintergrund des europäischen Rechts – z.B. der ab dem 17.08.2015 wirkenden Europäischen Erbrechtsverordnung – zusammen. Wir gestalten Erbrechtsregelungen für deutsch/italienische Familien, kümmern uns nach dem Erbfall um die komplizierte Nachlassabwicklung und Durchsetzung oder Abwehr etwa von nach italienischem Recht hier oder in Italien geltend gemachten oder zu beanspruchenden Pflichtteilsrechten.

Wir erstellen z.B. notarielle Vollmachten auch zweisprachig, sog. Erbschaftserklärungen und beschaffen alle erforderlichen Dokumente, Bescheinigungen und Urkunden bei den zuständigen italienischen und deutschen Behörden.

Wir vertreten Sie bei Verkehrsunfällen in Italien, beim Immobilienkauf/-verkauf  in Italien auch vor Ort bei Banken,  Maklern, Notaren und Grundbuch–, sowie Finanzämtern, beraten Sie bei der Vertragsgestaltung und bei der Unternehmensgründung in beiden Ländern, nehmen Ihnen also alle Formalitäten zum Erwerb Ihrer Wunschimmobilie oder zur Gründung Ihrer Gesellschaft ab.

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Anwaltskanzlei Cariglino

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für deutsch-italienisches Recht