Die Anwaltskanzlei Cariglino ist durch ihre langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts im deutsch-italienischen Erb- und Familienrecht spezialisiert. Welches Recht auf eine zwischen einer/m Italienin/er und einer/m Deutschen anzuwenden ist, bestimmt sich nach den Regeln des internationalen Privatrechts. Ganz allgemein kann festgehalten werden, dass in einer gemischte Ehe, deren Ehegatten ihren gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthaltsort in Italien haben/hatten grundsätzlich italienisches Recht zur Anwendung kommt. Bei Ehen, deren Ehegatten sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten, deutsches Recht anzuwenden ist, von gewissen Ausnahmen abgesehen. Selbst im Erbfall spielen Staatsangehörigkeit und Wohnsitz eine Rolle.
Eine erstklassige fachliche Beratung, für Unternehmer und Selbständige, erhalten Sie auch auf dem Gebiet des deutschen-italienischen Handelsvertreterrechts, für die Gründung von Gesellschaften, für den Erwerb einer Immobilie, sowie im Falle eines Verkehrsunfall in Italien.