Nachlassabwicklungen italienisch dienlicher Rechtsform

Nachlassabwicklungen italienisch dienlicher Rechtsform (Dichiarazione di Successione).

Ab dem 03.Oktober 2006 ist die Nachlassabwicklung in italienischer Rechtsform – Dichiarazione di Successione – nur Online möglich. Für die Bearbeitung und Hinterlegung der – Dichiarazione di Successione – ist Herr Avvocato Dott. Cariglino durch die Zentrale Finanzbehörde, italienweit befugt.

Dies bedeutet für Sie, dass die Veranlassungen zum Nachlass (Umschreibungen , im Grundbuch sowie im Kataster) des Immobilienvermögens des Erblassers, zu Gunsten der gesetzlichen oder testamentarischen Erben, durch die Hinterlegung der – Dichiarazione di Successione -, Online folge gegeben werden kann.

Nach der Hinterlegung, erhalten Sie die entsprechenden Bescheinigungen der Finanzbehörde, die Ihnen eine ordnungsgemäße Bearbeitung, die Zahlung der Erbschaftssteuer und die erfolgten Umschreibungen zu Gunsten der Erben, bestätigen.

Die Nachlassabwicklung, gilt so als abgeschlossen und Sie gehen das Risiko eines Fristversäumnisses (Hinterlegungspflicht: 12 Monate ab dem Sterbefall)  nicht ein.

 

Bitte beachten Sie:

1)     wenn deutsches Erbrecht auf dem Nachlass Anwendung findet;

2)     der Erblasser auch Immobilienvermögen in Italien besaß;

3)     Ihnen, bereits ein Erbschein für das in Deutschland gelegene Vermögen vom Amtsgericht ausgestellt wurde;

Bleibt es bei der Pflicht, für das in Italien gelegene  Immobilienvermögen, die Hinterlegung der  – Dichiarazione di Successione – zu veranlassen.  Die Umschreibungen zu Gunsten der Erben des Immobilienvermögens, können nur durch die – Dichiarazione di Successione – veranlasst werden.

Der Ihnen vorhandene Erbschein sowie das europäische Nachlasszeugnis, führt in Italien leider nicht zur Umschreibung des Nachlassvermögens.

In diesen Fällen ist eine Separate Abwicklung unbedingt erforderlich.