Die neue EU Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012. Das europäische Erbrecht im Wandel ab dem 17. August 2015.
Ab dem 17. August 2015 tritt die EU-Erbrechtsverordnung in fast ganz Europa in Kraft. Es handelt sich um eine tiefgreifende Veränderung des Erbrechts in ganz Europa. So ist z.B. in Deutschland und in Italien nicht mehr das Staatsangehörigkeitsprinzip anwendbar, sondern in allen Staaten das Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Der Mallorca-Rentner wird nach spanischem Erbrecht beerbt, und zwar auch hinsichtlich seines deutschen Vermögens, der deutsche Rentner am Lago Maggiore nach italienischem Erbrecht, der Italiener in München, Karlsruhe oder Hagen nach deutschem Erbrecht.
Dies wird dazu führen, dass vermehrt Erbfolgen eintreten, die als überraschend und wohl auch dem Willen des Erblasser widersprechend angesehen werden können. Denn welcher deutsche Staatsbürger, der seinen Wohnsitz beispielsweise auf den Balearen, Kanaren, in Italien hat, geht davon aus, dass sich seine Erbfolge nach spanischem oder italienischem Recht richtet?
Auch die gerichtliche Zuständigkeit wird modifiziert. Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Erbscheins verändert das Vorgehen bei der Abwicklung eines Erbfalls.