Immobilienerwerb in Italien

Der Immobilienerwerb in Italien gestaltet sich um einiges komplizierter als in Deutschland und ist mit hohem büro­kratischen Aufwand verbunden. Es bedarf zahlreicher Dokumente, die zum Abschluss des notariellen Kauf­vertrages vorgelegt werden müssen. Im folgenden wird ein knapper Überblick über den Ablauf gegeben.

Üblicherweise wird zunächst ein Vorvertrag (contratto preliminare) in privatschriftlicher Form zwischen Eigentümer und Erwerber abgeschlossen. Hierbei werden die wesentlichen Vertragsbestandteile geregelt: Kaufobjekt, Kaufpreis, Frist für den Abschluss des Notarvertrages, etc..

Im Vorvertrag wird auch eine Einigung über eine Anzahlung erzielt, meist in Höhe von 20 – 30 % des Kaufpreises. Diese Anzahlung wird als Sicherheitsleistung ausgestaltet und gibt dem Käufer einen Schadensersatzanspruch in doppelter Höhe der Anzahlung, sollte der Verkäufer nach Abschluss des Vorvertrages nicht mehr zu dessen Erfüllung bereit sein. Im umgekehrten Falle kann der Interessent seine geleistete Anzahlung nicht mehr zurückfordern.

Notarieller Kaufvertrag
Zwar werden die wichtigsten Vertragsbestandteile bereits durch den Vorvertrag geregelt, den Kern der Eigentumsübertragung stellt jedoch ein notarieller Kaufvertrag (rogito notarile) dar. Es müssen zahlreiche Dokumente beigebracht werden, um die Übertragung zu vollenden. Der Notar prüft dann alle Registereintragungen der Immobilie aus den letzten 20 Jahren, insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die baurechtliche Situation. Mit Abschluss des Notarvertrages erfolgt unmittelbar die Übergabe der Immobilie und im Gegenzug die vollstündige Bezahlung des Restkaufpreises.